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Wie verlängere ich meine Tiroler Fischerkarte?

Durch Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim TFV

Die Fischerkarte gilt grundsätzlich immer nur bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres und sollte daher rechtzeitig verlängert werden, um weiterhin fischen zu dürfen. Eine Verlängerung der Fischerkarte kann spätestens bis zum 30. April des Folgejahres beim Tiroler Fischereiverband durchgeführt werden.

Für das Jahr 2023 beträgt der TFV-Mitgliedsbeitrag 60,- Euro (für Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr 10,- Euro). Seit 2007 wurde der Verbandsbeitrag nur einmal erhöht, während wir andere Gebühren und Abgaben für die Fischerei reduzieren konnten. Aufgrund des aktuellen Inflationsgeschehens war eine Anpassung des Beitrages notwendig, um die wichtigen fischereilichen Projekte und Leistungen des Verbandes aufrecht zu erhalten bzw. ausbauen zu können. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

 

Die Verlängerung der Fischerkarte geschieht durch die rechtzeitige Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim Tiroler Fischereiverband. Das Mitglied kann die Kartenverlängerung sicher und einfach von zuhause aus über das online TFV-Mitgliederportal iFisch abwickeln. Hier stehen mehrere Zahlungsmöglichkeiten, u. a. per Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung in gewohnter Online-Banking Umgebung oder auch mittels Kreditkarte zur Verfügung. Für die Verlängerung ist daher kein Behördengang notwendig. Allen Fischer*innen wird wärmstens empfohlen sich beim online TFV-Mitgliederportal iFisch, unter ifisch.tiroler-fischereiverband.at, anzumelden und die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte über das Portal abzuwickeln. Die Erstanmeldung (Login) bei iFisch erfolgt mittels Kartennummer der Tiroler Fischerkarte und dem jeweiligen Geburtsdatum. Nach der Erstanmeldung kann eine Email-Adresse und ein persönliches Passwort hinterlegt werden. 

 

Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte ist wesentlich günstiger als die Erstausstellung, da bei der Verlängerung nur der TFV-Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ist. Der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr wird von der Behörde bei der Erstausstellung miteingehoben.

 

 

Wichtig: Wird der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 30. April eines jeden Jahres auf das Konto des Tiroler Fischereiverbandes einbezahlt, ist eine Verlängerung der Tiroler Fischerkarte nicht mehr möglich. In diesem Fall muss das Mitglied bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine neue Tiroler Fischerkarte beantragen (sofern er/sie wieder eine gültige Fischerkarte möchte), was wiederum mit zusätzlichen Mühen und Kosten verbunden ist.

 

Wir empfehlen daher aktiven Fischer*innen ihre Fischerkarte rechtzeitig zu verlängern.

 

Beispiel:

Ein Fischer erhält von der Behörde am 10.02.2021 eine Tiroler Fischerkarte. Die Karte gilt somit bis 31.12.2021. Der Fischer bezahlt am 20.12.2021 den Mitgliedsbeitrag 2022 über iFisch ein um sicher zu gehen, dass seine Fischerkarte bereits am 01.01.2022 wieder für das Jahr 2022 gültig ist.

Führt der Fischer die Überweisung des Mitgliedbeitrages jedoch nicht durch, ist seine Fischerkarte für 2022 vorerst nicht gültig. Der Fischer darf also nicht fischen gehen, da er keine gültige Fischerkarte besitzt. Die Fischerkarte erlangt wieder ihre Gültigkeit für 2022, wenn der Beitrag bis spätestens 30.04.2022 beim TFV einbezahlt wird. Verpasst der Fischer dieses Datum, kann er seine Fischerkarte nicht mehr verlängern und muss sich eine neue Fischerkarte bei der Behörde ausstellen lassen, was zusätzliche Kosten auslöst.

 

Übergangsfrist für bereits aktive Fischer*innen gilt bis zum 31.12.2023


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