Tiroler Fischereiverband - Info

Im Novemberlandtag wurde das neue Tiroler Fischereigesetz 2020 beschlossen, es tritt ab 01.01.2021 in Kraft.

 

Der TFV konnte bei vielen Aspekten des Gesetzes seine Expertise einbringen und aus unserer Sicht deutliche Verbesserungen für die Fischerei in Tirol erzielen.

 

 

 

 


 

Zacharias Schäle vom Tiroler Fischereiverband erklärt hier in einem "Video" detailliert alle wichtigen Änderungen.

 

Vielen Dank dafür!

 



Hier sind kurz einige positive Punkte angeführt:

  • Abgaben- und Gebührenlast im neuen Gesetz deutlich reduziert. Je nach Anzahl der ehemals gelösten Namens- und Gastkarten, ergibt sich daraus ein Ersparnis von mehreren hundert Euro oder mehr pro Revier. Die Entlastung kommt den Bewirtschafter*innen und Fischer*innen zugute.
  • Jährlichen Behördengänge fallen weg (die Behörde muss nur bei der Erstausstellung der Tiroler Fischerkarte aufgesucht werden).
  • Bewirtschafter*innen und Aufsichtsorgane können schnell und einfach kontrollieren, ob der/die Fischer*in überhaupt fischen darf (QR-Code auf Tiroler Fischerkarte und Gastfischerkarte).
  • Einfache und unbürokratische Lösung für Urlaubsgäste (Gastfischerkarte kann vor Ort bei der Ausgabestelle der Tageslizenzen gekauft werden).
  • Moderne Tiroler Fischerkarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild (bessere Anerkennung außerhalb Tirols).
  • Bewirtschafter*innen können Lizenzsystem (sind die ehemaligen Namens- und Gastkarten) an ihre Bedürfnisse anpassen (Block, elektronisch) bzw. selbstständig erstellen. Die Lizenzen werden nicht von der Behörde ausgestellt und somit fallen hier keine Abgaben und Gebühren mehr an (siehe erster Punkt).
  • Die wichtigsten Meldungen und Statistiken können online über das TFV-Mitgliederportal iFisch abgewickelt werden. Gerade im „Kartensystem“ ergeben sich wesentliche Änderungen, die alle Fischer*innen in Tirol betreffen. Deshalb dürfen wir Ihnen vorab (im bald erscheinenden Wintermitteilungsheft werden alle unsere aktiven Mitglieder informiert) auf den nächsten Seiten einige wichtige Punkte vorstellen, die bitte bei der Information Ihrer Fischer*innen (insbesondere Ihrer Namenskartenfischer*innen) zu berücksichtigen sind. Da die notwendige Umstellung auf das neue „Kartensystem“ für alle Beteiligten gewiss herausfordernd ist und etwas an Zeit in Anspruch nehmen wird, bitten wir die Aufsichtsorgane bei den Kontrollen in den nächsten Monaten das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen und vor allem aufklärend zu wirken.

 

Kosten Erstausstellung Tiroler Fischerkarte:

Die Kosten für die Erstausstellung belaufen sich auf ca. 100,- Euro (bei schriftlicher Antragsstellung können zusätzliche Gebühren anfallen). Die Kosten setzen sich aus der Landesabgabe für die Ausstellung und dem TFV-Jahresmitgliedsbeitrag zusammen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2023 € 60,- (für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 10,-). Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, sprich bei den

Bezirkshauptmannschaften und dem Stadtmagistrat Innsbruck. Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde für die Erstausstellung zuständig, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat. Mit Jahresbeginn 2021 kann die Tiroler Fischerkarte bei den Behörden beantragt werden. Für die Erstausstellung wird eine Terminvereinbarung mit der Behörde empfohlen. Der TFV-Mitgliedsbeitrag für 2021 wird bei der Erstausstellung der Tiroler Fischerkarte von der Behörde eingehoben. Daher bitten wir Sie, keinen TFV-Mitgliedsbeitrag für 2021 direkt an den Verband zu überweisen. Sollten Sie einen Dauerauftrag oder ähnliches bei Ihrer Bank eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte rechtzeitig. Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte (wird Ende 2021 spruchreif) wird direkt über den TFV abgewickelt. Eine entsprechende Zahlungsinformation erhalten Sie dann rechtzeitig von uns. Die Verlängerung der Karte ist günstiger als die Neuausstellung, da nur der Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ist.

 

Gastfischerkarte (gilt für 14 Tage in ganz Tirol) Die Gastfischerkarte ist die Alternative zur Fischerkarte für Urlaubsgäste und Gelegenheitsfischer*innen. Die Gastfischerkarten-Formulare können im Vorfeld von dem/der Bewirtschafter*in beim TFV erworben werden und dann an den Fischergast weiterverrechnet werden.

 

Ein Gastfischerkarten-Formular soll für 2021 € 25,- kosten.

Download
Übersicht-Fischereigesetz NEU.pdf
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Alle Angaben stammen direkt vom Tiroler Fischereiverband und stehen in keinem direkten Verhältnis zum Fischereiverein Tyrol, welcher keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben gibt. 



Alle wichtigen Informationen zum neuen Tiroler Fischereigesetz findet ihr unter:

 Rechtliche Voraussetzungen 


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