Im Novemberlandtag wurde das neue Tiroler Fischereigesetz 2020 beschlossen, es tritt ab 01.01.2021 in Kraft.
Der TFV konnte bei vielen Aspekten des Gesetzes seine Expertise einbringen und aus unserer Sicht deutliche Verbesserungen für die Fischerei in Tirol erzielen.
Zacharias Schäle vom Tiroler Fischereiverband erklärt hier in einem "Video" detailliert alle wichtigen Änderungen.
Vielen Dank dafür!
Hier sind kurz einige positive Punkte angeführt:
Kosten Erstausstellung Tiroler Fischerkarte:
Die Kosten für die Erstausstellung belaufen sich auf ca. 100,- Euro (bei schriftlicher Antragsstellung können zusätzliche Gebühren anfallen). Die Kosten setzen sich aus der Landesabgabe für die Ausstellung und dem TFV-Jahresmitgliedsbeitrag zusammen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2023 € 60,- (für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 10,-). Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, sprich bei den
Bezirkshauptmannschaften und dem Stadtmagistrat Innsbruck. Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde für die Erstausstellung zuständig, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat. Mit Jahresbeginn 2021 kann die Tiroler Fischerkarte bei den Behörden beantragt werden. Für die Erstausstellung wird eine Terminvereinbarung mit der Behörde empfohlen. Der TFV-Mitgliedsbeitrag für 2021 wird bei der Erstausstellung der Tiroler Fischerkarte von der Behörde eingehoben. Daher bitten wir Sie, keinen TFV-Mitgliedsbeitrag für 2021 direkt an den Verband zu überweisen. Sollten Sie einen Dauerauftrag oder ähnliches bei Ihrer Bank eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte rechtzeitig. Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte (wird Ende 2021 spruchreif) wird direkt über den TFV abgewickelt. Eine entsprechende Zahlungsinformation erhalten Sie dann rechtzeitig von uns. Die Verlängerung der Karte ist günstiger als die Neuausstellung, da nur der Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ist.
Gastfischerkarte (gilt für 14 Tage in ganz Tirol) Die Gastfischerkarte ist die Alternative zur Fischerkarte für Urlaubsgäste und Gelegenheitsfischer*innen. Die Gastfischerkarten-Formulare können im Vorfeld von dem/der Bewirtschafter*in beim TFV erworben werden und dann an den Fischergast weiterverrechnet werden.
Ein Gastfischerkarten-Formular soll für 2021 € 25,- kosten.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Tiroler Fischereigesetz findet ihr unter: